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Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Beschreibung

Mit dem Instrument des Bürgerbegehrens gemäß § 26 Gemeindeordnung (GO) NRW hat der Gesetzgeber ein Rechtsinstitut für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, um auf kommunaler Ebene an der politischen Willensbildung und an Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen, um an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden.

Nach § 26 GO handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in eine Antragsstufe (Bügerbegehren) und eine Abstimmungsstufe (Bürgerentscheid) gliedert.

Weitere Informationen zu den Vorraussetzungen oder der Durchführung eines Bürgerbegehrens erhalten Sie auf telefonische oder schriftliche Anfrage beim Bürgerservice.


Rechtsgrundlagen

§ 26 Gemeindeordnung NRW


Amt/Fachbereich

Wahlen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen