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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen

Beschreibung

Im Gewerbezentralregister sind alle Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Wenn Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können Sie diese online beim Bundesamt für Jusitz oder persönlich bei der Stadt Sankt Augustin beantragen. Eine Auskunft können Sie immer nur über Ihr eigenes Gewerbe beantragen.

Möchten Sie einen Antrag auf Auskunft über das Gewerbe einer natürlichen Person stellen, ist hierfür der Bürgerservice zuständig. 

Wenn es sich bei Ihrem Gewerbe um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt, müssen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft bei der Gewerbestelle des Ordnungsamtes stellen.

Weitere Informationen zum Verfahren der Online-Beantragung finden Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Jusitz.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Antragstellung ca. 2 Wochen. Antragsteller mit einer europäischen Staatsangehörigkeit (ggfls. auch neben der deutschen Staatsangehörigkeit) müssen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen rechnen, da das Heimatland beteiligt wird.


Hinweise und Besonderheiten

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.


Kosten

Die Gebühr beträgt 13 Euro und ist bei Antragsstellung zu entrichten.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen