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Bauzustandsbesichtigung

Beschreibung

Bauzustandsbesichtigungen: Rohbauabnahme, Schlußabnahme

Die Bauaufsichtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in der Regel eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus und eine weitere nach abschließender Fertigstellung durch.


Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)


Erforderliche Unterlagen

Der Bauherr hat die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen jeweils eine Woche vorher anzuzeigen. Entsprechende Vordrucke sind der Baugenehmigung beigefügt. Die Anzeige kann auch formlos erfolgen. Ob zu den Bauzustandsbesichtigungen weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Entsprechende Erfordernisse ergeben sich entweder aus den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung oder den Vorschriften der Landesbauordnung.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Bauaufsicht


Fristen

Termine für Bauzustandsbesichtigungen werden am besten telefonisch vereinbart und sind in aller Regel kurzfristig möglich.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-744
E-Mail: Bauueberwachung-Ort@sankt-augustin.de

Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-301
E-Mail: Bauueberwachung-Birlinghoven@sankt-augustin.de

Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-282
E-Mail: Bauueberwachung-Buisdorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-301
E-Mail: Bauueberwachung-Hangelar@sankt-augustin.de

Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-744
E-Mail: Bauueberwachung-Meindorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-744
E-Mail: Bauueberwachung-Menden@sankt-augustin.de

Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-301
E-Mail: Bauueberwachung-Muelldorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-282
E-Mail: Bauueberwachung-Niederpleis@sankt-augustin.de


Kosten

Die Gebühr richtet sich nach Umfang und damit Dauer und Schwierigkeitsgrad. Diese ergeben sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen.


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen