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Grundstücksteilung
Beschreibung
Teilungsgenehmigung
Die Teilung eines Grundstückes bedarf unter bestimmten Voraussetzungen zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Baugesetzbuch (BauGB)
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lageplan gemäß Bauprüfverordnung
- Teilungserklärung des Grundstückeigentümers
- ggf. Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
- ggf. Bauzeichnungen
- ggf. Angabe über den Zweck der Teilung
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bauaufsicht
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen ein und drei Monaten.
Hinweise und Besonderheiten
Die Geltungsdauer der Teilungsgenehmigung ist unbefristet.
Kosten
Je gebildetes, bebautes Grundstück 50 – 250 Euro.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Bauaufsicht
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
-
- E-Mail:
bauaufsicht@sankt-augustin.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-277
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