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Nutzungsänderung
Beschreibung
Die Änderung einer Gebäudenutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Pflicht der Einholung einer bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung besteht auch dann, wenn keine baulichen Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen werden. Ausnahmen dieser Regel können dann bestehen, wenn zwei gleichwertige Nutzungen gegeneinander ausgetauscht werden. Auch die beabsichtigte Änderung der Nutzung eines bisher ungenutzten Dachraumes oder Kellerraumes (Abstellfläche) zu einem Wohn- oder Schlafraum, Hobbyraum oder Studio ist vor seiner Realisierung genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Nutzfläche
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bauaufsicht
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:
Stadtteil Ort
Tel.: 02241/243-274
E-Mail: Bauordnungsrecht-Ort@sankt-augustin.de
Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Birlinghoven@sankt-augustin.de
Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241/243-353
E-Mail: Bauordnungsrecht-Buisdorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Hangelar@sankt-augustin.de
Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Meindorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Menden
Tel.: 02241/243-288
E-Mail: Bauordnungsrecht-Menden@sankt-augustin.de
Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241/243-493
E-Mail: Bauordnungsrecht-Muelldorf@sankt-augustin.de
Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241/243-602
E-Mail: Bauordnungsrecht-Niederpleis@sankt-augustin.de
Kosten
Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung richtet sich nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Gebührengesetzes NRW sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Bauaufsicht
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
-
- E-Mail:
bauaufsicht@sankt-augustin.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-274
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-353
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-353
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-288
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-493
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-288
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-493
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-602
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