BIS: Suche und Detail

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anzumieten. 

Er wird grundsätzlich allgemein für eine noch unbestimmte Wohnung ausgestellt. Mit der Ausstellung des WBS erhält der Wohnungssuchende also noch keine Wohnung, sondern lediglich eine Bescheinigung, mit der er sich selbst eine öffentlich geförderte Wohnung suchen kann. Es handelt sich somit bei der Ausstellung eines WBS um keine Maklertätigkeit der Stadt Sankt Augustin, sondern um eine Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums.

Da bestehende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, wird bei jedem Antrag eine Einkommensberechnung durchgeführt. Maßgebendes Einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Kinderbetreuungskosten.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur volljährige Wohnungssuchende.

Nicht antragsberechtigt sind Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte und deren Familienangehörige. 


Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular Wohnberechtigungsschein werden unterschiedliche Nachweise benötigt:

In jedem Fall benötigt werden Einkommensnachweise:

  • Vom Arbeitgeber / Von der Arbeitgeberin ausgefüllte "Einkommenserklärung für öffentlich geförderte Wohnungen"
  • Alternativ: Bescheide über ALG I, ALG II, Rente, Krankengeld, Grundsicherung, Unterhalt, etc.
  • Bei Selbständigkeit: Einkommensteuerbescheid/Vorauszahlungsbescheid aus dem Vorjahr

Bei ausländischen Antragstellenden werden die Aufenthaltstitel aller zum Haushalt gehörenden Personen benötigt. Diese müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein, oder für den Fall, dass die Aufenthaltserlaubnisse nicht mehr mindestens 1 Jahr gültig sind, muss die zuständige Ausländerbehörde bescheinigen, dass gegen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse keine ausländerrechtlichen Bedenken bestehen.

Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit Ihre persönliche Situation berücksichtigt werden kann, beispielsweise:

  • Kinderbetreuungskosten
  • Besuchsrecht von Kindern
  • Berufliche Ausbildung/Studium
  • Schwerbehinderung
  • Pflegegrad
  • Schwangerschaft
  • Kündigung der jetzigen Wohnung

Amt/Fachbereich

Unterbringung und Wohnungsvermittlung


Hinweise und Besonderheiten

Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Der WBS berechtigt zur Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen.


Kosten

Für den Wohnberechtigungsschein ist eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten. Personen, die Leistungen des Jobcenters und der Grundsicherung empfangen, sind von der Gebühr befreit.