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Ehrenamtskarte

Beschreibung

Ehrenamtskarte NRW

Seit dem 01.10.2009 beteiligt sich die Stadt Sankt Augustin an dem Landesprojekt „Ehrenamtskarte NRW“. Die Beteiligung an dem Landesprojekt stellt einen weiteren Baustein im Bereich der Förderung des Ehrenamtes zur weiteren Anerkennung und Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements dar. Zwischenzeitlich wurden in Sankt Augustin bereits mehr als 600 Ehrenamtskarten ausgestellt.

Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen:

  • mindestens 5 Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (250 Stunden im Jahr) leisten,
  • bereits mindestens 1 Jahr ehrenamtlich tätig gewesen sein,
  • ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht,
  • das Mindestalter beträgt 16 Jahre,
  • die Tätigkeit muss in Sankt Augustin erbracht werden; Ausnahmen, z.B. bei Tätigkeiten, die Sankt Augustiner Bürgern zugute kommen, sind möglich.

Mit der Ehrenamtskarte NRW erhalten Sie in Sankt Augustin einen Preisnachlass von 50 % auf folgende Leistungen:

  • alle Tarife der städtischen Bäder
  • die Entgelte kultureller Veranstaltungen der Stadt Sankt Augustin
  • die Entgelte bei städtischen Veranstaltungen des Umweltprogramms und im Freizeitbereich (z.B. Ferienspielaktion), mit Ausnahme pauschaler Entgelte für Sachleistungen

Mit der Ehrenamtskarte NRW erhalten sie 25 Prozent Preisnachlass auf die allgemeinen Musikschulgebühren.

Weiterhin wird eine Gebührenbefreiung bei der Nutzung der Stadtbücherei gewährt.

Mit der Ehrenamtskarte NRW erhalten Sie landesweit bei allen teilnehmenden Kommunen Vergünstigungen. Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, wo Sie welche Vergünstigungen in Nordrhein-Westfalen erhalten.

 

Jubiläums-Ehrenamtskarte

Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land am 9. März 2022 eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. Mit dieser soll der Einsatz langjährig Engagierter, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen gewürdigt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein.

Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung ist nicht mehr nötig.


Amt/Fachbereich

Sonstige Soziale Aufgaben

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson