Suche
Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Überwiegend in Privathaushalten lebende Personen, die keinen vorrangigen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch bzw. sonstigen anderen Ansprüchen haben, beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt. In Partnerschaft zusammen wohnende Personen sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gelten als Bedarfsgemeinschaft.
Diese Hilfe umfasst:
- Geldleistungen in Höhe des Regelbedarfs
- Mehrbedarfe
- einmalige Bedarfe
- Übernahme von (Sozial)-Versicherungsbeiträgen
- Kosten der Unterkunft und Heizung
Da es sich bei der Sozialhilfe nicht um eine rentenähnliche Dauerleistung handelt, erfolgt eine Bewilligung quasi monatlich, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
Für hilfebedürftige Kinder können bei Vorliegen der Voraussetzungen zudem Leistungen zur Bildung und Teilhabe geleistet werden.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Teil I, Sozialgesetzbuch Teil X, Sozialgesetzbuch Teil XII, Verwaltungsverfahrensgesetz
Amt/Fachbereich
Fachdienst Soziales
Bearbeitungsdauer
Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und somit ein ungedeckter Bedarf festgestellt wird, erfolgt eine sofortige Auszahlung bei Bekanntwerden der Notlage zumindest in Höhe einer Abschlagszahlung.
Weiterführende Informationen
Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Offizier (Buchstaben A, B)
Frau Hein (Buchstaben E, F)
Herr Schaefer (Buchstaben G, H, I, L, T)
Frau Winkels (Buchstaben G, H, I, L, T)
Herr Linka (Buchstaben C, D, J, V - Y)
Frau Schillings (Buchstaben R, S (ohne Sch))
Frau Kuppert (Buchstaben N - Q)
Frau Hens (Buchstaben K, M, Sch, U, Z)
Frau Pinsdorf (Buchstaben K, M, Sch, U, Z)
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Soziales
-
- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
-
- E-Mail:
soziales@sankt-augustin.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-441
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-388
-
E-Mail: sigrid.hein@sankt-augustin.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: +49 2241 243-402
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-373
-
E-Mail: sabine.winkels@sankt-augustin.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: +49 2241 243-328
-
E-Mail: thomas.linka@sankt-augustin.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-810
-
E-Mail: a.schillings@sankt-augustin.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-325
-
E-Mail: a.kuppert@sankt-augustin.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-414
-
E-Mail: gabriele.hens@sankt-augustin.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-622
-