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Insolvenzberatung

Beschreibung

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ab dem 1. Januar 2021

Zugangsberechtigte?
Grundsätzlich können alle Bürger die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang mithilfe eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nutzen. Ausgenommen sind lediglich Selbständige und ehemals Selbständige, die Schulden aus Lohnforderungen oder Forderungen von Sozialversicherungen von Angestellten, oder mehr als 19 Gläubiger haben. Für diesen Personenkreis gibt es das Regelinsolvenzverfahren.

Wie beantrage ich ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Am Anfang steht der Versuch sich mit Hilfe der Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Scheitert dieser Einigungsversuch wird seitens der beratenden Stelle eine Bescheinigung über das Scheitern ausgestellt und der Insolvenzantrag kann beim Insolvenzgericht gestellt werden. Das Insolvenzgericht entscheidet, ob es selbst noch einen Einigungsversuch unternehmen möchte. Wenn dies nicht der Fall ist wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Insolvenzverfahren wird das pfändbare Einkommen sowie Vermögen vom Insolvenzverwalter erst auf die Verfahrenskosten und danach gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Zum Vermögen gehören auch Erbschaften, Schenkungen und Gewinne aus jeder Art Glücksspiel.

Wie lange dauert das Verfahren?
Seit dem 01.01.2021 dauert die Abtretungsfrist im Insolvenzverfahren drei Jahre. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für beim Insolvenzgericht eröffnete Verfahren ab dem 01.10.2020.

Verschärfungen für den Antragstellende:

  • Sollten Sie erwerbslos ein, sind Bewerbungsbemühungen auf eine Vollzeitstelle ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachzuweisen.
  • Steuer- und Unterhaltsschulden können unter bestimmten Umständen von einer Schuldenbefreiung ausgeschlossen sein.
  • Die Restschuldbefreiung kann noch nachträglich versagt werden, z. B. wenn Sie Ihre Auskunfts- und Mitwirkungspflicht grob fahrlässig verletzt haben.
  • Nach neuer Rechtsprechung ist eine Versagung ebenfalls bei unangemessenen neuen Schulden während des Verfahrens auf Antrag eines Gläubigers möglich.

Planverfahren auch für Verbraucher möglich:
Vergleichbar wie in der Regelinsolvenz kann nach Verfahrenseröffnung ein sogenanntes Planverfahren durch den Schuldner beantragt werden. Es bietet flexiblere Möglichkeiten einer Einigung durch Zahlung, da Gläubigergruppen gebildet werden müssen. Es erfasst ebenfalls auch Gläubiger, die sich im außergerichtlichen Verfahren nicht gemeldet haben. Allerdings müssen neben den Zahlungen an die Gläubiger auch die Verfahrenskosten von Ihnen selbst aufgebracht werden. Für dieses Verfahren müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt bzw. gewerbliche Schuldnerberatung wenden. Die städtische Schuldnerberatung führt solche Verfahren nicht durch.


Amt/Fachbereich

Schuldner- und Insolvenzberatung


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:  
Mo - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Sprechstunde

Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sankt Augustin in einer offenen Sprechstunde telefonisch beraten lassen. Unter der Telefon-Nummer 02241/243-740 steht den Ratsuchenden jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine Fachkraft der städtischen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zur Seite, um ihre Fragen zu klären. Auf Wunsch werden feste Beratungstermine vereinbart, um gemeinsam ein Entschuldungskonzept erarbeiten zu können.


Kosten

Die Beratung ist kostenfrei.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen