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Lernförderung

Beschreibung

Ein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • bei denen die Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, weil das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet ist.

Lernförderung wird nur bewilligt, wenn keine geeigneten schulischen Angebote zur Lernförderung zur Verfügung stehen.

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular steht im Bereich Downloads zur Verfügung. Sie erhalten es auch im jobcenter rhein-sieg.

Der Bedarf an Lernförderung wird vom jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin auf der Grundlage der Bescheinigung der Schule festgestellt.

Über die Gewährung der Leistung erhält der Antragsteller eine Kostenzusage vom jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin. Diese Kostenzusage ist bei dem, der die Nachhilfe erteilt, einzureichen. Dieser rechnet mit dem jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin direkt ab.


Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Frau Kramarczyk (Buchstaben A - G)
Herr Twellmann (Buchstaben H - Z)

Für die Antragstellung bei Personen, die SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) empfangen, ist das jobcenter rhein-sieg zuständige Stelle für die Antragsaufnahme.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen