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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Beschreibung

Ein Anspruch besteht für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Antragsformulare stehen im Bereich Downloads zur Verfügung. Sie erhalten sie auch beim jobcenter rhein-sieg.

Es wird ein Bedarf in Höhe von 15 Euro monatlich berücksichtigt für:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. museumspädagogische Angebote oder Theaterworkshops), Fahrtkosten zu den einzelnen Veranstaltungen gehören nicht zu den anerkannten Bedarfen; sie sind aus dem Regelsatz zu bestreiten,
  • Teilnahme an Freizeiten (z. B. Fahrten von Jugendgruppen, Pfadfindergruppen).

Soweit nach Übernahme von diesen Kosten noch ein Restbetrag übrig bleibt, kann der Rest der Leistung zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für das ausgeübte Hobby gewährt werden. Allerdings gibt es nie mehr als 15 Euro pro Monat.

Die antragstellenden Personen erhalten eine Kostenzusage über die Gewährung der Leistung vom jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin. Diese Kostenzusage ist beim Leistungsanbieter (z. B. Sportverein, Musikschule etc.) einzureichen. Dieser rechnet mit dem jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin direkt ab.

Der Antragsteller kann auch in Vorleistung gehen und die Kosten werden gegen Nachweis der Aufwendungen erstattet.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Frau Kramarczyk (Buchstaben A - G)
Herr Twellmann (Buchstaben H - Z)

Servicezeiten: 
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bei Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) ist das jobcenter rhein-sieg zuständige Stelle für die Antragsaufnahme.


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Zuständige Kontaktpersonen