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Trennung und Scheidung

Beschreibung

Wenn Paare sich trennen, bleiben sie dennoch gemeinsam Eltern.

Der Bezirkssozialdienst berät zur Umgangsregelung und zur Ausübung des Sorgerechts. Gemeinsam mit beiden Eltern und, je nach Entwicklungsstand, auch mit den Kindern wird an einer einvernehmlichen Lösung zum Wohle der Kinder gearbeitet.

Bei weitergehenden Beratungen steht auch die Familienberatungsstelle zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.


Amt/Fachbereich

Bezirkssozialdienst


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Zuständige Einrichtung

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