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Mietspiegel

Beschreibung

Zum 01.01.2024 tritt in Sankt Augustin erstmals ein qualifizierter Mietspiegel in Kraft. Nach den gesetzlichen Vorgaben gilt dieser bis zum Jahresende 2025.

Der qualifizierte Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er unterstützt dabei, eigenständig und zuverlässig die ortsübliche Vergleichsmiete für den Wohnungs- bzw. den Haustyp zu ermitteln.

Gerade bei anstehenden Mieterhöhungen ist der Mietspiegel eine unverzichtbare Grundlage für eine einvernehmliche Regelung zwischen den Vertragsparteien. Oftmals können mithilfe des Mietspiegels Streitigkeiten über die Miethöhe beigelegt und hohe Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Der Mietspiegel 2024 ist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel entstanden und wurde durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.

Der Deutsche Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. sowie der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. als Interessensvertreter der Mietenden und Vermietenden haben den qualifizierten Mietspiegel für Sankt Augustin 2024 im Sinne des § 558d BGB anerkannt.

Vergleichsmiete online berechnen: 
Über ein Berechnungsmodul kann die ortsübliche Vergleichsmiete kostenfrei online berechnet werden. https://mietspiegel-berechnen.de/sankt_augustin2024/

Darüber hinaus steht die Mietspiegelbroschüre kostenfrei zum Download zur Verfügung.

 

Kontakt: Mietspiegel@sankt-augustin.de

 

 


Rechtsgrundlagen

Mietspiegelreformgesetz (MsRG)


Amt/Fachbereich

Fachdienst Wohnen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen