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Mietspiegel

Beschreibung

Die Stadt Sankt Augustin lässt einen neuen Mietspiegel erstellen. Hintergrund ist das im Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz, das Städte mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Stadt Sankt Augustin hatte zuletzt 2014 einen einfachen Mietspiegel herausgegeben. Der neue Mietspiegel soll nun ein qualifizierter Mietspiegel werden.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern. Im Unterschied zu einfachen Mietspiegeln müssen qualifizierte Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Für die Erstellung des Mietspiegels wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Als Datenbasis des Mietspiegels dient eine Befragung zu insgesamt 4.000 Wohnungen. Zunächst wurden im April 2023 Mieterinnen und Mieter kontaktiert. Abgefragt wurden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung.

Anschließend an die Befragung der Mieterinnen und Mieter wurden die zugehörigen Vermieterinnen und Vermieter gebeten, unter anderem Auskunft über durchgeführte Modernisierungen und die Energetik der Wohnungen zu machen.

Nachdem die Befragungen abgeschlossen worden sind, erfolgt gegenwärtig die Datenauswertung.

Der Mietspiegel für Sankt Augustin soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen informiert.

Stand 07.09.2023


Rechtsgrundlagen

Mietspiegelreformgesetz (MsRG)


Amt/Fachbereich

Fachdienst Wohnen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson