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Unterbringung

Beschreibung

Uunterbringung von spätausgesiedelten, obdachlosen und geflüchteten Menschen

Die Stadt Sankt Augustin ist nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, ihr zugewiesene Spätausgesiedelte und Geflüchtete sowie obdachlose Personen unterzubringen. Hierfür stehen städtische Übergangsheime zur Verfügung.

Wohnungslosigkeit besteht dann, wenn Personen über keine eigene Wohnung verfügen oder keine Aufnahme bei Verwandten, sonstigen Personen oder in einer Einrichtung eines gemeinnützigen Trägers möglich ist. Wohnungslosigkeit kann insbesondere durch die Zwangsräumung einer Wohnung, aber auch durch Notfälle (Brand- oder Wasserschaden) entstehen.

Der Fachdienst Wohnen hilft Ihnen in diesen Fällen und gibt Ihnen ein Obdach in einem städtischen Übergangswohnheim. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie einen Anspruch auf einen Raum haben, der Ihnen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die genannten Ansprechpartner.

Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein, bietet die Stadtverwaltung im Rahmen der Obdachlosenprävention individuelle Hilfestellungen an. Dies geschieht mit dem Ziel, eine Unterbringung im städtischen Obdach zu vermeiden.


Amt/Fachbereich

Unterbringung und Wohnungsvermittlung


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