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Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Jugendamtes und eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 80 SGB VIII). Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Familien in ihren jeweiligen Sozialräumen entsprechen, beinhaltet Jugendhilfeplanung in der Regel folgende Arbeitsschritte:

  • Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste
  • Beteiligung der freien Träger sowie der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen bei der Ermittlung von Wünschen, Bedürfnissen und Interessen
  • Bereitstellung von unterstützenden, kleinräumigen Datenmaterialien zur Bedarfsfeststellung
  • Kooperation mit anderen Planungsbereichen der Stadt, wie z.B. Schulentwicklungsplanung, Sozialplanung, Stadtplanung
  • Entwicklung langfristiger Perspektiven und Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung der Lebenslagen junger Menschen und Familien in Sankt Augustin

Fachthemen: Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung, Aufbau von Präventionsketten, Kinder- und Jugendförderplan, Erzieherische Hilfen


Amt/Fachbereich

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Zuständige Einrichtung