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Einschulung
Beschreibung
Beginn der Schulpflicht:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis einschließlich 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres.
Anmeldung
Die Stadt Sankt Augustin versendet an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulneulinge Anfang September im Vorjahr der Einschulung alle wichtigen Informationen zum Anmeldeverfahren. Dieses Schreiben enthält alle notwendigen Unterlagen für die bevorstehende Anmeldung an einer Grundschule in Sankt Augustin. Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt direkt an der Grundschule.
Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart. Da allerdings die Schulbezirke für Grundschulen aufgehoben wurden, wird den Eltern und Erziehungsberechtigten freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.
Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers entscheidet die Schulleitung im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. In jedem Fall ist die Aufnahme an einer Sankt Augustiner Grundschule gewährleistet.
Schulärztliche Untersuchung
Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten automatisch vom Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Schulverwaltung
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Schulverwaltung
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- Markt 71
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachdienstleiterin
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Telefon: +49 2241 243-669
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E-Mail: r.lindlar@sankt-augustin.de
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