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Schulbücher

Beschreibung

Lernmittelfreiheit

Anteilige Lernmittelfreiheit wird in Nordrhein-Westfalen dadurch gewährt, dass den Schülern die für ein Schuljahr erforderlichen Lernmittel = Schulbücher zu einem größeren Teil seitens der Schule ausgeliehen werden. Diese Bücher sind Eigentum der Schule und müssen zurückgegeben werden. Einen kleineren Teil der benötigten Bücher müssen die Eltern auf eigene Kosten beschaffen.

Der Eigenanteil der Eltern bestimmt sich wie folgt: Das Schulministerium NRW legt entsprechend den Schultypen Durchschnittsbeträge für die Neubeschaffung von Lernmitteln fest. Ein Drittel dieser Durchschnittsbeträge müssen Eltern finanzieren. 


Amt/Fachbereich

Fachdienst Schulverwaltung


Kosten

Derzeit gelten folgende Durchschnittsbeträge und Eigenanteile:

Primarstufe Grundschule, Förderschule: Durchschnittsbetrag 36 Euro, Eigenanteil 12 Euro

Sekundarstufe I Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Förderschule,
Gymnasium: Durchschnittsbetrag 78 Euro, Eigenanteil 26 Euro

Sekundarstufe II gymnasiale Oberstufe: Durchschnittsbetrag 71 Euro, Eigenanteil 23,67 Euro

Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils auf eigene Kosten zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz.

Wichtig: Auch Kinder von Personen, die ALG II empfangen, sind vom Eigenanteil für Schulbücher nicht befreit.

Der Eigenanteil entfällt nur für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII bzw. für Bezieher von Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten die Kosten für selbst beschaffte Lernmittel auf Antrag erstattet.

Zuständige Einrichtungen