BIS: Suche und Detail

Schülerbeförderung

Beschreibung

Fahrtkosten

Auf Antrag übernimmt der Schulträger notwendige Schülerfahrkosten, für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück.

Eine Kostenübernahme findet nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Schülerfahrkostenverordnung statt, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler bzw. die Schülerin

  • in der Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km
  • in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km
  • in der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) mehr als 5 km

beträgt.

Was ist ein Schulweg?
Als Schulweg gilt der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers bzw. der Schülerin und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.

Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen notwendige Fahrkosten, wenn der Schüler länger als 8 Wochen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Um dies nachzuweisen, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste und dem Schüler zumutbarste Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

Grundschulen sowie Förderschule (1. - 4. Klasse):
Alle freifahrtberechtigten Grundschüler sowie die Schüler der Klassen 1 - 4 der Gutenbergschule erhalten auf Antrag kostenlos ein PrimaTicket.

Weiterführende Schulen sowie Förderschule (ab Klasse 5):
Alle Schüler der weiterführenden Schulen sowie Schüler der Gutenbergschule ab Klasse 5 erhalten auf Antrag ein SchülerTicket.

Das jeweilige Antragsformular ist im Schulsekretariat erhältlich.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Schulverwaltung


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen