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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert

  • die Kosten für „Hilfen zur Erziehung“ und „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen“. Das können z. B. Leistungen sein für die Unterbringung in Heimen und Pflegestellen aber auch ambulante Hilfen, wie z. B. eine Erziehungsbeistandschaft oder sozialpädagogische Familienhilfe
  • die Auszahlung des Pflegegeldes für Pflegekinder

Die wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet auch die Einnahmen, die zur Finanzierung der Leistungen gehören, wie z. B. Kindergeld, Halbwaisen- oder Waisenrenten, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsförderung.

Außerdem erhebt die wirtschaftliche Jugendhilfe die Kostenbeiträge bei „Hilfen zur Erziehung“ in Einrichtungen oder einer Pflegefamilie. Das gilt zum Teil auch für teilstationäre Leistungen, wie z. B. in einer Tagesgruppe. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen