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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert

  • die Kosten für „Hilfen zur Erziehung“ und „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen“. Das können z. B. Leistungen sein für die Unterbringung in Heimen und Pflegestellen aber auch ambulante Hilfen, wie z. B. eine Erziehungsbeistandschaft oder sozialpädagogische Familienhilfe
  • die Auszahlung des Pflegegeldes für Pflegekinder

Die wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet auch die Einnahmen, die zur Finanzierung der Leistungen gehören, wie z. B. Kindergeld, Halbwaisen- oder Waisenrenten, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsförderung.

Außerdem erhebt die wirtschaftliche Jugendhilfe die Kostenbeiträge bei „Hilfen zur Erziehung“ in Einrichtungen oder einer Pflegefamilie. Das gilt zum Teil auch für teilstationäre Leistungen, wie z. B. in einer Tagesgruppe. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe


Hinweise und Besonderheiten

Der Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ab dem 01.09.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen montags bis freitags von 9-10 Uhr telefonisch zur Verfügung. Für Beratungsgespräche vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Terminanfragen für Beratungsgespräche richten Sie bitte an folgende Emailadresse: wirtschaftliche-jugendhilfe@sankt-augustin.de

Bearbeitungszeiten von E-Mails verzögern sich aus den o.G. Gründen ebenfalls. Diese werden schrittweise nach Eingangsdatum abgearbeitet.

Sobald wie möglich werden wir die Erreichbarkeit des Bereichs Wirtschaftliche Jugendhilfe im gewohnten Umfang wiederherstellen. Danke für Ihr Verständnis.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen