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Abwasser - Einleitungsgenehmigung
Beschreibung
Die Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz-, Misch-, oder Regenwasserkanal) bedarf einer Einleitungsgenehmigung. Diese kann beim Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Sankt Augustin beantragt werden.
Von der Einleitungsgenehmigungspflicht freigestellt ist die Einleitung von häuslichem Abwasser.
Amt/Fachbereich
Stadtentwässerung
Hinweise und Besonderheiten
Ebenfalls zuständig:
Zuständige Einrichtungen
- Stadtentwässerung
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-496
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E-Mail: a.jokisch@sankt-augustin.de
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