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Abwasser - Einleitungsgenehmigung

Beschreibung

Die Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz-, Misch-, oder Regenwasserkanal) bedarf einer Einleitungsgenehmigung. Diese kann beim Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder beim Fachbereich Tiefbau der Stadt Sankt Augustin beantragt werden.

Von der Einleitungsgenehmigungspflicht freigestellt ist die Einleitung von häuslichem Abwasser.


Amt/Fachbereich

Stadtentwässerung


Hinweise und Besonderheiten

Ebenfalls zuständig:

Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson