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Grundstücksentwässerung
Beschreibung
Für die Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage ist die vorherige Zustimmung des Fachbereichs Tiefbau erforderlich. Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören im Regelfall die Kanalhausanschlüsse vom Haupt-/Nebensammler bis zur Grundstücksgrenze, nicht jedoch die auf dem Grundstück herzustellenden Grundstücksentwässerungsanlagen. Abweichungen vom Regelfall können sich ergeben, wenn beispielsweise der öffentliche Kanal auf Privatgrundstück verläuft bzw. im Bereich, wo Privatstraßen vorhanden sind.
Erforderliche Unterlagen
Die Zustimmung ist als formloses Entwässerungsgesuch zu beantragen.
Das Entwässerungsgesuch besteht im Regelfall aus folgenden Planunterlagen:
- Amtlicher Lageplan (M. 1:250 oder 1:500)
- Geschossgrundrisse (M. 1:100)
- Gebäudeschnitt (M. 1:100)
In den Planunterlagen ist die bestehende und geplante Grundstücksentwässerung bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation darzustellen.
Amt/Fachbereich
Stadtentwässerung
Hinweise und Besonderheiten
Erst nach Erteilung der Zustimmung darf mit der Baumaßnahme begonnen werden, damit die Auflagen und Hinweise bei der Ausführung berücksichtigt werden können.
Kosten
Für die Bearbeitung des Entwässerungsgesuches und die Erteilung der Zustimmung über die Entwässerung der Grundstücke wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Entwässerung der Grundstücke entnehmen.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtentwässerung
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-245
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E-Mail: michael.flory@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-500
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