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Grundstücksentwässerung

Beschreibung

Für die Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage ist die vorherige Zustimmung des Fachbereichs Tiefbau erforderlich. Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören im Regelfall die Kanalhausanschlüsse vom Haupt-/Nebensammler bis zur Grundstücksgrenze, nicht jedoch die auf dem Grundstück herzustellenden Grundstücksentwässerungsanlagen. Abweichungen vom Regelfall können sich ergeben, wenn beispielsweise der öffentliche Kanal auf Privatgrundstück verläuft bzw. im Bereich, wo Privatstraßen vorhanden sind.


Erforderliche Unterlagen

Die Zustimmung ist als formloses Entwässerungsgesuch zu beantragen.
Das Entwässerungsgesuch besteht im Regelfall aus folgenden Planunterlagen:

  • Amtlicher Lageplan (M. 1:250 oder 1:500)
  • Geschossgrundrisse (M. 1:100)
  • Gebäudeschnitt (M. 1:100)

In den Planunterlagen ist die bestehende und geplante Grundstücksentwässerung bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation darzustellen.


Amt/Fachbereich

Stadtentwässerung


Hinweise und Besonderheiten

Erst nach Erteilung der Zustimmung darf mit der Baumaßnahme begonnen werden, damit die Auflagen und Hinweise bei der Ausführung berücksichtigt werden können.


Kosten

Für die Bearbeitung des Entwässerungsgesuches und die Erteilung der Zustimmung über die Entwässerung der Grundstücke wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Entwässerung der Grundstücke entnehmen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen