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Genehmigung von Baustellen im Straßenraum

Beschreibung

Strassenverkehr: Genehmigung von Baustellen im Strassenraum

Hierbei wird unterschieden zwischen Großbaustellen und kleineren Baustellen. Im Rahmen der Einrichtung von Baustellen sind Verkehrszeichenpläne von Tiefbauunternehmen, Fachfirmen, Bauträgern etc. zu überprüfen. Anschließend erfolgt die Festlegung und Genehmigung der Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Nach § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde. Dazu sind Verkehrszeichenpläne für jede Baumaßnahme der Verkehrsbehörde vorzulegen. Ohne diese kann eine Bearbeitung nicht erfolgen.

Häufig werden auch Fachfirmen mit der Erstellung von Verkehrszeichenplänen beauftragt. Komplexere bzw. große Baustellen werden in der Regel erst in Abstimmung mit der Polizei, der Feuerwehr, Nahverkehrsunternehmen und anderen Stellen genehmigt. Hierfür kann auch ein Ortstermin erforderlich sein.


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Verkehrszeichenplan
  • ggf. Phasenplan für Lichtsignalanlagen (Ampeln)

Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Fristen

Die Erlaubnis ist schriftlich, möglichst frühzeitig (mindestens 14 Tage vorher) zu beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern der zu stellende Antrag alle notwendigen Angaben enthält. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer eigenen Terminplanung, dass die Bearbeitung Ihres Antrages einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Insbesondere bei größeren Maßnahmen mit Lichtzeichenanlagen, Umleitungen, Teil- oder Vollsperrungen ist es ratsam bereits in der Planungsphase mit der Straßenverkehrsbehörde in Kontakt zu treten. So können Sie eventuelle Verzögerungen bei der späteren Beantragung vermeiden.


Kosten

Je nach Art und Dauer der Maßnahme belaufen sich die Gebühren zwischen 20 Euro und 300 Euro. Bei besonders lang andauernden Maßnahmen kann die Gebühr auch höher sein.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson