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Befreiung von der Anschnall- und Helmpflicht

Beschreibung

Strassenverkehr: Befreiung von der Anschnall- und Helmpflicht

Aus gesundheitlichen Gründen haben Sie die Möglichkeit sich von der allgemein geltenden Anschnallpflicht oder Helmpflicht befreien zu lassen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest ausstellen, aus dem hervorgeht, welche gesundheitlichen Gründe das Anlegen eines Sicherheitsgurtes bzw. das Aufsetzen eines Schutzhelms unmöglich machen. Achten Sie bitte zudem darauf, dass Ihr Arzt im Attest auch die Dauer der Befreiung (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose) vermerkt. Neben gesundheitlichen Gründen besteht auch für Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, die Möglichkeit einer Befreiung von der Anschnallpflicht.


Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ärztliches Attest

Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Hinweise und Besonderheiten

Eine persönliche Vorsprache zur Stellung des Antrags wird empfohlen. Die Vorsprache kann aber auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, sofern dieser eine Vollmacht von Ihnen und zusätzlich seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegt.


Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt 55 Euro für eine einjährige Befreiung und 110 Euro für eine unbefristete Befreiung. Für Schwerbehinderte ist die Befreiung gebührenfrei. Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.

Zuständige Einrichtungen