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Knöllchen

Beschreibung

Verwarngeld

Ein Knöllchen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Fachbereichs Ordnung für falsches Parken oder Halten. Im Alltag kommt es hierdurch oft zu Situationen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, beispielsweise wenn ein Fahrzeug den Rettungsweg der Feuerwehr zu einer Schule blockiert und hierdurch viele Menschenleben gefährdet sind.In der Regel finden Sie bei einem Verkehrsverstoß eine gelbe Karte an der Windschutzscheibe Ihres Kfz vor. Diese gelbe Karte dient lediglich Ihrer Benachrichtigung. Alle detaillierten Informationen bezüglich Ihrer Verwarnung erhalten Sie in den folgenden Wochen mit einem Anhörungsschreiben. Bitte bezahlen Sie den hier angegebenen Betrag innerhalb einer Woche mit dem beigefügten Überweisungsträger.

Sollten Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sein, können Sie sich auf der Rückseite des Anhörbogens innerhalb einer Woche zu dem Vorwurf äußern. Nach Eingang Ihrer Antwort erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung über das weitere Verfahren.

Ansprechparter: Herr Zentner

Bußgeld

Aufgrund des neuen Bußgeldkataloges vom November 2021 werden bei verschiedenen Parkverstößen keine Verwarnungen mehr ausgesprochen. Sie erhalten hierzu einen Anhörungsbogen. Wenn innerhalb einer Woche weder eine Zahlung des Verwarngeldes noch eine Stellungnahme beim Fachbereich Ordnung eingeht, wird das Verwarngeld in ein Bußgeldverfahren übergeleitet. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen.

Ansprechpartner: Herr Münz


Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen