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Aussengastronomie

Beschreibung

Sofern Sie in einer Gaststätte, die Sie betreiben, eine Außengastronomie einrichten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht, die Sie beim Fachbereich Ordnung beantragen können.


Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung der Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie auf einer Privatfläche bedarf es eines schriftlichen formlosen Antrages sowie eines Plans, aus dem sich die Lage der für die Außengastronomie vorgesehenen Fläche sowie die Anzahl der Tische und Sitzplätze ergibt:

  • Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung
  • amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
  • unterschriebener Pachtvertrag in Kopie

Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Fristen

Bitte denken Sie an eine frühzeitige Antragsstellung ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung.


Weiterführende Informationen

Sofern sich die Außenfläche auf öffentlicher Fläche befinden soll, benötigen Sie darüber hinaus eine Sondernutzungsgenehmigung.

Bitte reichen Sie für diesen Fall den oben genannten Antrag doppelt ein. Dieser Antrag ist jährlich ca. vier Wochen vor der geplanten Außenbewirtschaftung zu wiederholen.


Hinweise und Besonderheiten

Ansprechpartner sind:

Herr Münz (Außengastronomie)

Herr Zentner (Sondernutzungsgenehmigung)


Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie beträgt 100 Euro.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung wird jährlich fällig und richtet sich nach der Größe des Betriebes.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen