BIS: Suche und Detail

Vollstreckung

Beschreibung

Aufgabe der Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der Zivilprozessordnung. Zur Beitreibung von offenen Forderungen bedient sich die Stadt Sankt Augustin sowohl Vollziehungsbeamten, die im Vollstreckungsaußendienst tätig sind, als auch Mitarbeitern im Vollstreckungsinnendienst.

Ebenso zählt zum Begriff der Beitreibung auch die Vollstreckung von Forderungen gegen Schuldner, die nicht in Sankt Augustin wohnen. Hierfür werden andere Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Amtshilfe mit der Beitreibung der Forderungen beauftragt. Im Gegenzug hierzu können auch andere Behörden und Institutionen die Amtshilfe der Stadt Sankt Augustin in Anspruch nehmen, sofern sich der Wohnsitz des Schuldners im Stadtgebiet befindet (z. B. Rundfunkservice WDR-Köln, IHK, Handwerkskammer, Ordnungsgelder und Bußgeldbescheide).


Amt/Fachbereich

Fachdienst Stadtkasse


Weiterführende Informationen

Ebenfalls werden Forderungen zu bestehenden Insolvenzverfahren angemeldet oder im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens durchgesetzt. Gleichermaßen zählt hierzu auch, dass Forderungen als Hypotheken (sogenannte Zwangssicherungshypotheken) auf schuldnerische Grundbesitze eingetragen werden.

Ansprechpartnerin hierfür sind:

Frau Maur und Frau Rosauer


Hinweise und Besonderheiten

Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstaben- bzw. Bereichsaufteilung:

Frau Feldmann (Bustaben A - C, H - L, T, V - Z)

Frau van de Loo  (Buchstaben D - G, P)

Frau Simon (Buchstaben M - O, Q - S, U)

Frau van de Loo (Amtshilfe)

 

Die Zuständigkeit für den Vollzug teilt sich auf die Stadtteile auf:

NN (Mülldorf, Menden, Meindorf, Ort)

Herr Immel (Niederpleis, Birlinghoven, Buisdorf, Hangelar)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen