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Plakatierung/Informationsstände

Beschreibung

Für die Plakatierung und für Informationsstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.


Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag sollte neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Art der Veranstaltung
  • Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung
  • Anzahl und Größe der Plakate bzw. Informationsstände
  • geplante Standorte der Plakate bzw. Informationsstände, z. B. fünf Plakate, Bonner Straße 123

Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Fristen

Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag bitte mit mindestens zwei Wochen Vorlauf.


Weiterführende Informationen

Erfolgt eine Plakatierung oder die Aufstellung eines Informationsstandes ohne Erlaubnis kommen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu.


Kosten

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe und dem Zeitraum, so dass Gebühren in unterschiedlicher Höhe entstehen.

Bestimmte Plakatierungen/Informationsstände, die zum Beispiel ausschließlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts oder kirchlichen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen