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Bordsteinabsenkung

Beschreibung

Sondernutzung Bordsteinabsenkung

Möchten Sie die Zufahrten von bebauten oder in der Bebauung befindlichen Grundstücken durch Bordsteinabsenkungen verändern? Dann benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung enthalten. Im Bereich Downloads finden Sie aber auch ein entsprechendes Antragsformular. Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Mitarbeiter einen Ortstermin zu vereinbaren, um alle notwendigen Schritte abzustimmen.


Amt/Fachbereich

Bauhof


Fristen

Spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung ist der Antrag beim Bauhof der Stadt Sankt Augustin zur Entscheidung einzureichen.


Weitere Informationen

Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis betrieben, kommen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu.


Kosten

Die Gebühren für die Sondernutzung betragen 115 Euro und setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 51 Euro und der Sondernutzungsgebühr von 64 Euro zusammen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson