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Bordsteinabsenkung
Beschreibung
Sondernutzung Bordsteinabsenkung
Möchten Sie die Zufahrten von bebauten oder in der Bebauung befindlichen Grundstücken durch Bordsteinabsenkungen verändern? Dann benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung enthalten. Im Bereich Downloads finden Sie aber auch ein entsprechendes Antragsformular. Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Mitarbeiter einen Ortstermin zu vereinbaren, um alle notwendigen Schritte abzustimmen.
Amt/Fachbereich
Bauhof
Fristen
Spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung ist der Antrag beim Bauhof der Stadt Sankt Augustin zur Entscheidung einzureichen.
Weiterführende Informationen
Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis betrieben, kommen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu.
Kosten
Die Gebühren für die Sondernutzung betragen 115 Euro und setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 51 Euro und der Sondernutzungsgebühr von 64 Euro zusammen.
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-372
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E-Mail: ralph.leed@sankt-augustin.de
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