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Reisegewerbekarte
Beschreibung
Gewerbe: Reisegewerbekarte
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Dies ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
- Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
- ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)
Amt/Fachbereich
Gewerbeüberwachung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.
Kosten
Unbefristete Reisegewerbekarte 400 Euro
Befristete Reisegewerbekarte 250 Euro
Die Verwaltungsgebühr ist gegen Gebührenbescheid zu zahlen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbeüberwachung
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
- Adresszusatz:
Nebeneingang Ordnungsamt
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- E-Mail:
gewerbe@sankt-augustin.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-314
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E-Mail: vicki.walther@sankt-augustin.de
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