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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Gewerbe: Reisegewerbekarte

Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.

Dies ist der Fall, wenn Sie

  • gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
  • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
  • Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben

Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
  • Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
  • aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
  • Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
  • ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)

Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.


Kosten

Unbefristete Reisegewerbekarte 400 Euro
Befristete Reisegewerbekarte 250 Euro

Die Verwaltungsgebühr ist gegen Gebührenbescheid zu zahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen