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Sondernutzung an öffentlichem Straßenraum (Aufstellung von Gerüsten etc.)
Beschreibung
Möchten Sie öffentliche Straßen oder Gehwege für besondere Zwecke nutzen?
Zum Beispiel das Aufstellen von Gerüsten, Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräten, Baustofflagerung mit oder ohne Bauzaun, sowie Kreuzungen und Leitungen aller Art, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen und länger als 24 Stunden andauern, stellt eine Sondernutzung an öffentlichem Straßenraum dar, die Sie beantragen müssen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung enthalten. Sie können auch das Antragsformular nutzen. Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Mitarbeiter einen Ortstermin zu vereinbaren, um alle notwendigen Schritte abzustimmen.
Amt/Fachbereich
Bauhof
Fristen
Um eine rechtzeitige Bewilligung des Antrages sicherstellen zu können, sollte dieser spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung vorliegen.
Weiterführende Informationen
Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis betrieben, kommen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu. Informationen hierzu können Sie der Sondernutzungssatzung der Stadt Sankt Augustin entnehmen.
Kosten
Die Gebühren werden auf Grund der Sondernutzungssatzung der Stadt Sankt Augustin erhoben und richten sich nach Nutzungsdauer und Art der Sondernutzung, so dass Gebühren unterschiedlicher Höhe zu entrichten sind.
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-372
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E-Mail: ralph.leed@sankt-augustin.de
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