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Sondernutzung an öffentlichem Straßenraum (Aufstellung von Gerüsten etc.)

Beschreibung

Möchten Sie öffentliche Straßen oder Gehwege für besondere Zwecke nutzen?

Zum Beispiel das Aufstellen von Gerüsten, Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräten, Baustofflagerung mit oder ohne Bauzaun, sowie Kreuzungen und Leitungen aller Art, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen und länger als 24 Stunden andauern, stellt eine Sondernutzung an öffentlichem Straßenraum dar, die Sie beantragen müssen.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung enthalten. Sie können auch das Antragsformular nutzen. Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Mitarbeiter einen Ortstermin zu vereinbaren, um alle notwendigen Schritte abzustimmen.


Amt/Fachbereich

Bauhof


Fristen

Um eine rechtzeitige Bewilligung des Antrages sicherstellen zu können, sollte dieser spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung vorliegen.


Weitere Informationen

Wird eine Sondernutzung ohne Erlaubnis betrieben, kommen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die nachträgliche Erhebung der Gebühren auf Sie zu. Informationen hierzu können Sie der Sondernutzungssatzung der Stadt Sankt Augustin entnehmen.


Kosten

Die Gebühren werden auf Grund der Sondernutzungssatzung der Stadt Sankt Augustin erhoben und richten sich nach Nutzungsdauer und Art der Sondernutzung, so dass Gebühren unterschiedlicher Höhe zu entrichten sind.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson