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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen

Beschreibung

Auskunft aus dem Gewebezentralregister

Im Gewerbezentralregister sind alle Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Wenn Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können Sie diese online beim Bundesamt für Jusitz oder persönlich bei der Stadt Sankt Augustin beantragen. Eine Auskunft können Sie immer nur über Ihr eigenes Gewerbe beantragen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft müssen Sie bei der Gewerbestelle des Ordnungsamt stellen, wenn es sich bei Ihrem Gewerbe um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt.

Möchten Sie hingegen einen Antrag auf Auskunft über das Gewerbe einer natürlichen Person stellen, ist hierfür der Bürgerservice zuständig.

Informationen zum Verfahren der Online-Beantragung finden Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Jusitz.


Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (formlos)
  • Kopie des Ausweises des Geschäftsführers
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate)

Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Antragstellung ca. 2 Wochen. Antragsteller mit einer europäischen Staatsangehörigkeit (ggfls. auch neben der deutschen Staatsangehörigkeit) müssen mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen rechnen, da das Heimatland beteiligt wird.


Hinweise und Besonderheiten

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.


Kosten

Die Gebühr beträgt 13 Euro und ist bei Antragsstellung zu entrichten.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen