BIS: Suche und Detail

Fundbüro

Beschreibung

Wer kennt das nicht? Die Brille oder der Schlüsselbund sind verloren gegangen. Wenn die Suche im Haus, im Auto und in den Taschen erfolglos bleibt, fragen Sie doch im Fundbüro nach!

Wer eine herrenlose Sache (wie z. B. Schlüssel, Brille, Geldbörse) findet und an sich nimmt, hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder den Empfangsberechtigten nicht, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Person erheblich sein könnten, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern die Sache einen Wert von 10 Euro übersteigt. Diese Anzeige ist dem Fundbüro zu erstatten.

Wenn Sie ein Tier finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Tierschutzverein Rhein-Sieg-Kreis auf.


Erforderliche Unterlagen

Angaben über Ort und Zeit des Fundes sowie des Fundgegenstandes bzw. Angaben zum verlorenen Dokument. Bitte bringen Sie ggf. auch Ihren Personalausweis sowie einen entsprechenden Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung) mit.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Kosten

Bei Wiedererlangung durch den Verlierer oder beim Erwerb von gefundenen Gegenständen durch den Finder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten werden nachfolgende Gebühren erhoben:

  • Wert bis 25 Euro: gebührenfrei
  • 26 Euro bis 150 Euro: 10 Euro Gebühr
  • 151 Euro bis 500 Euro: 15 Euro Gebühr
  • über 500 Euro: 20 Euro Gebühr
  • je weitere angefangene 500 Euro 20 Euro Gebühr
  • Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen: 15 Euro Gebühr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen