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Grundwasserentnahme
Beschreibung
Grundsätzlich benötigen Sie für Gewässerbenutzungen eine Erlaubnis des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Darunter fällt z.B. auch die Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung (Brunnen) oder das Betreiben von Wärmepumpen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nutzungen im privaten Bereich erlaubnisfrei.
Erteilte Genehmigungen seitens des Rhein-Sieg-Kreises für die Grundwasserentnahme sowie den Baubeginn von Brunnenanlagen etc. sind gegenüber der Stadt Sankt Augustin schriftlich anzuzeigen.
Amt/Fachbereich
Stadtentwässerung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtentwässerung
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-496
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E-Mail: a.jokisch@sankt-augustin.de
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