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Grundwasserentnahme

Beschreibung

Grundsätzlich benötigen Sie für Gewässerbenutzungen eine Erlaubnis des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Darunter fällt z.B. auch die Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung (Brunnen) oder das Betreiben von Wärmepumpen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nutzungen im privaten Bereich erlaubnisfrei.

Erteilte Genehmigungen seitens des Rhein-Sieg-Kreises für die Grundwasserentnahme sowie den Baubeginn von Brunnenanlagen etc. sind gegenüber der Stadt Sankt Augustin schriftlich anzuzeigen.


Amt/Fachbereich

Stadtentwässerung 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson