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Ruhestörung

Beschreibung

Ruhestörender Lärm

In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist Nachtruhe. Aber auch am Tage ist unzumutbarer Lärm zu vermeiden.
Benutzen Sie z. B. Ihren Rasenmäher und andere lärmverursachende Geräte bitte nur an Werktagen von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 19 Uhr.

Bitte nehmen Sie jederzeit Rücksicht auf Ihre Umgebung und vermeiden Sie Lärm, der andere Menschen in Ihrer Nähe belästigen könnte.

Bei Ruhestörungen finden Sie in den Beschäftigten des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung Ansprechpersonen, die sich teilweise auch außerhalb der regulären Dienstzeiten mit dem von Ihnen vorgetragenen Problem befassen werden.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Hinweise und Besonderheiten

Montags bis freitags in der Zeit von 16 Uhr bis 22 Uhr und in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen jeweils von 22 Uhr bis 4 Uhr erreichen Sie den Ordnungsdienst über die Leitstelle der Polizei, Tel.: 02241/541-3333.

Zuständige Einrichtungen