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Denkmalrechtliche Erlaubnisse

Kurzbeschreibung

Um Veränderungen an oder gar die Beseitigung von Denkmälern durchführen zu können, benötigen Sie vorab die denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Sankt Augustin. Der Begriff Veränderung ist sehr weit auszulegen. Er reicht von der Restaurierung und Instandhaltung über die Nutzungsänderung bis zum Umbau und im Extremfall zum Abriss des Denkmals. Vor einer geplanten Veränderung sollten Sie sich als Denkmaleigentümer oder Nutzungsberechtigter immer bei der Unteren Denkmalbehörde informieren.

Die nähere Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Das bedeutet, dass auch die Errichtung und Veränderung von Anlagen in der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern der denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf, wenn durch sie das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt werden könnte.

Die Erlaubnis muss schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Den Antrag können Sie nachfolgend abrufen. Aus ihm muss die geplante Maßnahme, möglichst unter Zuhilfenahme von Zeichnungen, zweifelsfrei hervorgehen.


Amt/Fachbereich

Planung 


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Zuständige Einrichtung

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      • An der Post 19
      • 53757 Sankt Augustin

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