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Ehejubiläen
Beschreibung
Unter Ehejubiläen fallen Goldhochzeiten (50 Jahre), Diamantene Hochzeiten (60 Jahre), Eiserne Hochzeiten (65 Jahre), Gnadenhochzeiten (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeiten (75 Jahre).
Die Ehejubilare werden ab der Goldhochzeit von der Stadt Sankt Augustin und zusätzlich ab der Diamanthochzeit auch vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Rhein-Sieg-Kreis geehrt.
Ab dem 65. Hochzeitstag (alle 5 Jahre) erfolgt zudem eine schriftliche Gratulation des Bundespräsidenten.
Amt/Fachbereich
Bürgermeister- und Ratsbüro
Hinweise und Besonderheiten
Bei allen Jubilaren wird im Vorfeld schriftlich angefragt, ob eine persönliche Gratulation seitens der Stadt gewünscht wird.
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-309
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E-Mail: heike.heinrich@sankt-augustin.de
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