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Ehejubiläen

Beschreibung

Unter Ehejubiläen fallen Goldhochzeiten (50 Jahre), Diamantene Hochzeiten (60 Jahre), Eiserne Hochzeiten (65 Jahre), Gnadenhochzeiten (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeiten (75 Jahre).

Die Ehejubilare werden ab der Goldhochzeit von der Stadt Sankt Augustin und zusätzlich ab der Diamanthochzeit auch vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Rhein-Sieg-Kreis geehrt.

Ab dem 65. Hochzeitstag (alle 5 Jahre) erfolgt zudem eine schriftliche Gratulation des Bundespräsidenten.


Amt/Fachbereich

Bürgermeister- und Ratsbüro


Hinweise und Besonderheiten

Bei allen Jubilaren wird im Vorfeld schriftlich angefragt, ob eine persönliche Gratulation seitens der Stadt gewünscht wird.

Zuständige Kontaktpersonen