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Kanalanschluss

Beschreibung

Bei einer Änderung oder dem Neubau eines Kanalhausanschlusses ist eine vorherige Zustimmung über die Entwässerung der Grundstücke beim Fachbereich Tiefbau der Stadt zu beantragen. Die Ausführung, Unterhaltung und Herstellung von Kanalhausanschlüssen muss in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau durchgeführt werden.


Erforderliche Unterlagen

Die Zustimmung ist als formloses Entwässerungsgesuch zu beantragen.
Das Entwässerungsgesuch besteht im Regelfall aus folgenden Planunterlagen:

  • Amtlicher Lageplan (M. 1:250 oder 1:500)
  • Geschossgrundrisse (M. 1:100)
  • Gebäudeschnitt (M. 1:100)

In den Planunterlagen ist die bestehende und geplante Grundstücksentwässerung bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation darzustellen.


Amt/Fachbereich

Stadtentwässerung


Fristen

Nach Erteilung der Zustimmung darf der Baubeginn erfolgen, damit die Auflagen und Hinweise bei der Ausführung berücksichtigt werden können.


Kosten

Für die Bearbeitung des Entwässerungsgesuches und die Erteilung der Zustimmung über die Entwässerung der Grundstücke wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke der Stadt Sankt Augustin entnehmen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen