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Ehrenamtliche Vormundschaft

Beschreibung

Was ist das?

Wer eine Vormundschaft übernimmt ist rechtlicher Interessenvertreter des Minderjährigen und wird vom Familiengericht bestellt und beaufsichtigt. Die Übernahme einer Vormundschaft erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit sich für die Bedürfnisse und Interessen eines fremden Kindes/Jugendlichen zu öffnen. Die Übernahme einer Vormundschaft ist zumeist auf Dauer angelegt. Der Umgang mit Kindern, Bezugspersonen und Herkunftseltern erfordert gleichermaßen Feinfühligkeit und Klarheit. In dieser Rolle sorgen Sie für Kontinuität im Leben der Minderjährigen und treffen Entscheidungen zum Wohle des Kindes/Jugendlichen anstelle der Eltern. Sie übernehmen die rechtliche Vertretung Ihres Mündels und tragen zur Stabilisierung seiner Lebensverhältnisse bei.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie als ehrenamtlicher Vormund mitbringen:

  • Sie sind bereit, ein längerfristiges, kontinuierliches und verantwortungsvolles Engagement zu übernehmen
  • Sie haben eine wertschätzende und offen Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen, deren Lebensweise und Kultur
  • Sie sind bereit zur Akzeptanz und Auseinandersetzung mit der Geschichte des Kindes/Jugendlichen und seiner Herkunftseltern
  • Sie können mit Enttäuschungen umgehen und auch Entscheidungen anderer respektieren
  • Sie sind bereit zur Kooperation und Zusammenarbeit mit Familiengericht, Jugendamt und anderen Behörden und Institutionen
  • Sie sind belastbar, verfügen über Widerstandsfähigkeit und Durchsetzungskraft zur Vertretung der Interessen Ihres Mündels
  • Sie haben zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zum Mündel und sind bereit einen Teil Ihrer Freizeit ehrenamtlich für die Belange eines Kindes/Jugendlichen einzusetzen
  • Sie sind psychisch und physisch gesund
  • Sie leben in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen

Beispiele Ihrer Aufgaben:

  • Den Minderjährigen zur Seite stehen und deren Interessen vertreten
  • Regelung schulischer Angelegenheiten
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
  • Mitwirkung bei Hilfeplangesprächen
  • Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge
  • Vertretung des jungen Menschen im Asylverfahren

Das brauchen Sie nicht:

  • Sie müssen den jungen Menschen nicht im eigenen Haushalt aufnehmen
  • Sie brauchen keine genauen Kenntnisse über Herkunftsländer
  • Eine gesonderte Ausbildung oder berufliche Ausbildung ist nicht erforderlich

Interessierte werden durch Schulungen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Regelmäßige Gruppen- und bei Bedarf Einzelberatungen begleiten die ehrenamtlichen Vormünder fachlich. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus dem Schuldner-, Vermögensverzeichnis, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungsverfahren, Insolvenzverfahren, ob ein strafrechtliches Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist, sowie eine ärztliche Bescheinigung bezüglich der Unbedenklichkeit werden abgefragt.

Anfragen von nicht ortsansässigen Bewerbern werden berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann kontaktieren Sie uns gerne unter:


Amt/Fachbereich

Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

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