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Hausnummerierung

Beschreibung

Für die Vergabe von Hausnummern ist die Vermessung zuständig. Die Hausnummern werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dem Gebäude zugewiesen.


Rechtsgrundlagen

§ 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Sankt Augustin.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen