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Fremdanzeigen Parkverstöße

Beschreibung

Meldung von Falschparkern - So können Sie eine Fremdanzeige einreichen

Haben Sie ein falsch geparktes Fahrzeug bemerkt, dass den Verkehr behindert oder gegen geltende Parkvorschriften verstößt? Sie haben die Mögichkeit, eine Fremdanzeige bei der Stadtverwaltung einzureichen. Damit wir Ihre Meldung bearbeiten können, benötigen wir einige wichtige Angaben.

Damit die Anzeige rechtswirksam ist, müssen folgende Angaben in Ihrer Meldung enthalten sein:

1. Ort des Verstoßes

  • Genaue Adresse oder Beschreibung des Standorts (Straße, Hausnummer, ggfs. besondere Hinweise)

2. Datum und Uhrzeit

  • An welchem Tag um wie viel Uhr wurde der Verstoß festgestellt?

3. Fahrzeugdaten

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Ggf. Fahrzeugtyp, Marke, Modell und Farbe des Fahrzeuges (nicht zwingend erforderlich)

4. Art des Verstoßes

  • Beschreibung des Parkverstoßes (z.B. Parken im Halteverbot, auf einem Gehweg, vor einer Feuerwehrzufahrt etc.)

5. Foto(s) als Beweismittel

  • Fügen Sie bitte Fotos bei, die den Verstoß deutlich dokumentieren (inkl. Beschilderung, wenn vorhanden)
  • Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug, das Kennzeichen sowie die Parksituation klar erkennbar sind
  • Achten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen bitte auch darauf, dass keine Personen oder fremde Kennzeichen auf den Fotos zu erkennen sind. Sollten versehentlich Personen oder fremde Kennzeichen erfasst worden sein, dann machen Sie diese vor Versand an das Ordnungsamt bitte unkenntlich

6. Ihre Kontaktdaten

  • Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift
  • Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

7. Bereitschaft zur Zeugenaussage (erforderlich!)

  • Bitte geben Sie folgenden Satz mit an: "Ich bin damit einverstanden, dass ich im Rahmen des Verfahrens als Zeuge/in genannt werde und stehe für eventuelle Rückfragen zur Verfügung."

Amt/Fachbereich

Fachbereich Ordnung


Hinweise und Besonderheiten

  • Anonyme Anzeigen können leider nicht bearbeitet werden.
  • Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an den Fahrzeughalter weitergegeben.
  • Nach Prüfung Ihrer Anzeige entscheidet die Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen