Test1 Dienstleistung
Beschreibung
Alle Einwohnenden haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG), bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.
Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich.
Eine Übermittlungssperre ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger. Sie können einen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Ehejubiläen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgemeinschaft
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
einlegen.
Dieser gilt bis zu seinem Widerruf. Bei den weitergegebenen Daten handelt es sich um Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Ihren Doktorgrad und Ihre Anschrift.
Verfahrensablauf
Der Widerspruch kann formlos eingelegt werden. Über den Punkt Onlinedienstleistung kann der Übermittlung der Meldedaten auch online widersprochen werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Test Einrichtung
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- Teststrasse 123
- 52080 Test Ort
- Postfach Test Postfach
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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- Telefon:
0000 123-123 - Fax:
0000 1234-123 - E-Mail:
test@test.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-714
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E-Mail: ralf.rossbach@sankt-augustin.de