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Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung

Beschreibung

Baum fällen, beschneiden: Antragstellung

Die Stadt Sankt Augustin hat seit dem 20.06.2001 zum Schutz des Baumbestandes und seiner vielfältigen positiven Eigenschaften auf den Menschen, den Naturhaushalt und das Stadtklima eine Baumschutzsatzung.

Hierin ist geregelt, ab welchem Umfang ein Baum unter Schutz steht, was in seinem Kronen- und Wurzelbereich verboten ist und welche Ausnahmen es gibt, wenn ein Baum gefällt oder beschnitten werden muss.

Wenn Sie einen nach der Baumschutzsatzung geschützten Baum fällen oder beschneiden möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.

Sie können Ihren Antrag auf dem Postweg zusenden oder ganz bequem unseren Online-Antrag nutzen.

Die notwendigen Unterlagen wie beispielsweise Fotos, Nachweise von Schäden, Ergebnisse von Baumkontrollen etc. sollten Sie zuvor digital vorbereiten.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 02241-243-229 telefonisch zur Verfügung.


Rechtsgrundlagen

Baumschutzsatzung der Stadt Sankt Augustin


Amt/Fachbereich

Stabsstelle Büro für Umwelt- und Naturschutz

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen