Bau-Turbo in Sankt Augustin
Beschreibung
"Bau-Turbo" in Sankt Augustin - Leitlinien beschlossen
Mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Bundestag im Herbst 2025 neue Instrumente eingeführt, um Wohnbauvorhaben schneller planen und genehmigen zu können. Umgangssprachlich werden die neuen Regelungen auch als „Bau-Turbo“ bezeichnet. Vereinfacht gesagt geht es bei dieser Gesetzesänderung darum, dass Vorhaben des Wohnungsbaus theoretisch auch dann genehmigt werden können, wenn Sie von geltenden Bebauungsplänen abweichen, sich nicht in die nähere bauliche Umgebung gem. § 34 BauGB einfügen oder gegen weitere Vorgaben des Planungsrechts verstoßen. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht jedoch nicht.
In seiner Sitzung am 24.03.2026 hat der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss die "Sankt Augustiner Leitlinie zur Anwendung des Bau-Turbos" beschlossen.
Potenzielle Antragstellende sind gemäß dieser Leitlinien verpflichtet, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Verwaltung zu führen. In diesem Zusammenhang wird abgebstimmt ob und unter welchen Bedingungen die Zustimmung der Gemeinde für das Bauvorhaben erteilt werden kann.
Zuständige Einrichtungen
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Fachdienst Planung und Liegenschaften
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- Straße: An der Post Hausnummer: 19
- PLZ: 53757 Ort: Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2241 243-405