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Beerdigung

Beschreibung

BESTATTUNGEN

Bestattungen werden grundsätzlich montags bis donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 14 Uhr und freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 11 Uhr vorgenommen. Sofern ein Bestattungsunternehmen für die Beisetzung tätig wird, kümmert sich dieses auch um einen Termin für die Beisetzung.

In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung wird, soweit nicht bereits vorhanden, eine Grabstätte ausgewählt. Auf den Sankt Augustiner Friedhöfen stehen Ihnen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Die Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung vergeben.

Gemeinsame Grabstätte für Mensch und Tier

Auf den Sankt Augustiner Friedhöfen besteht die Möglichkeit, Mensch und eingeäscherte Heimtiere in einer gemeinsamen Grabstätte beizusetzen. In Urnenstelen und Urnengemeinschaftsgräbern ist die Beisetzung eines Tieres nicht möglich. Die Beisetzung eines Heimtieres ist nur statthaft, wenn zumindest zeitgleich ein Leichnam oder dessen Totenasche in der Grabstätte beigesetzt wird. Ein dem Tierhalter vorausgehendes Begräbnis des Heimtieres ist nicht möglich. Bei der Gestaltung der Grabstätte darf nicht auf das verstorbene Tier hingewiesen werden.

Nachfolgend aufgeführte Grabstätten stehen Ihnen zur Wahl:

für Körperbestattungen

  • Reihengräber
  • Wahlgräber
  • Tiefwahlgräber
  • Reihengräber - Grabhüllensystem
  • anonyme Gräber
  • Rasengräber
  • Kindergräber (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)
  • islamisches Begräbnisfeld
  • Reihengräber im gärtnerbetreuten Grabfeld "Augustinusgarten"

für Urnenbestattungen

  • Reihengräber
  • Wahlgräber
  • anonyme Gräber
  • Rasengräber
  • Aschestreufeld
  • Baumgräber
  • Gräber im gärtnerbetreuten Grabfeld "Augustinusgarten"
  • Urnenstelen
  • Sondergrabstätten für bestattungspflichtige Totgeburten

Amt/Fachbereich

Friedhofsverwaltung


Weiterführende Informationen

Der Antrag zur Errichtung/Veränderung eines Grabmals oder einer Grabkomponente bezieht sich auf das Regelwerk der Steinmetze und nicht die von der Stadt benutzte Technische Regelwerk "Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein Akademie e.V."

 


Kosten

Die Höhe der Gebühren für die einzelnen Grabstätten richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.


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