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Auskunftssperre nach dem Meldegesetz

Beschreibung

Nach den gesetzlichen Grundlagen des Melderechts besteht die Möglichkeit beim Bürgerservice eine Auskunftssperre eintragen zu lassen, wenn durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten für Sie oder einen Familienangehörigen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Fügen Sie Ihrem Antrag aus diesem Grund bitte einen Nachweis über die wichtigen Gründe (z. B. polizeiliche Bestätigung, Gerichtsurteil) bei.

Anträge auf Eintragung einer Auskunftssperre aus dienstlichen Gründen lassen Sie bitte von Ihrem Arbeitgeber stellen (z. B. Polizeibehörden oder Verfassungsschutzbehörden). Die Auskunftssperre wird nach Prüfung der Unterlagen für eine befristete Dauer von bis zu zwei Jahren eingetragen und kann nach Ablauf der Frist auf Antrag verlängert werden. Nach Eintragung der Auskunftssperre in das Melderegister erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Ablaufdatums der Sperre.


Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag oder Formular (erhältlich im Bürgerservice bei persönlicher Vorsprache)
  • Nachweis des wichtigen Grundes für die Eintragung der Auskunftssperre

Amt/Fachbereich

Bürgerservice


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