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Kinderreisepass
Beschreibung
Einen Kinderreisepass benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aus der Bundesrepublik Deutschand aus- oder aus dem Ausland wieder einreisen möchten. Im Gegensatz zum Reisepass (ePass) enthält der Kinderreisepass jedoch keine elektronischen Speichermedien und wird somit ohne Biometriedaten ausgestellt. Aus diesem Grund informieren Sie sich bitte im Vorfeld Ihrer Reise, ob für die Einreise ein Kinderpass ausreichend ist oder ein Reisepass (ePass) beantragt werden muss. Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeit
Seit dem 01.01.2021 wird der Kinderreisepass grundsätzlich nur noch für ein Jahr, jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Vor Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit, den Kinderreisepass verlängern zu lassen.
Erforderliche Unterlagen
vorhandenes Identitätspapier z.B. alter Kinderausweis oder Kinderreisepass.
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Weitere Informationen und Beispiele: Fotomustertafel).
- Personenstandsurkunde bzw. Urkunde aus der die Namensführung Ihres Kindes hervorgeht
- Bei Minderjährigen muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden. Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
- Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache des Kindes altersunabhängig unerlässlich ist.
Amt/Fachbereich
Bürgerservice
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei bis drei Wochen.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Kosten
Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13 Euro.
Verlängerung eines Kinderreisepasses: 6 Euro.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerservice
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
-
- Telefon:
02241 243-589 - Fax:
02241 24377-589 - E-Mail:
buergerservice@sankt-augustin.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Mitarbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-578
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-586
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-582
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-579
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E-Mail: silke.keil@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-587
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-580
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E-Mail: britta.noethen@sankt-augustin.de
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Telefon: +49 2241 243-584
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