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Bauakteneinsicht
Beschreibung
Bei Änderung vorhandener Wohngebäude, deren Verkauf und bei ähnlichen Vorhaben, kann Einsicht in die archivierte Altakte der Bauaufsicht notwendig sein, wenn dem Eigentümer keine Unterlagen vorliegen.
Die Akteneinsicht ist nur nach Terminvergabe möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Grundbuchauszug zum Eigentum
- ggf. Vollmacht des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst die Akte einsieht
Amt/Fachbereich
Fachdienst Bauaufsicht
Kosten
Die Mindestgebühr beträgt zur Zeit 71,00 Euro und wird nach Zeit und Aufwand berechnet.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Bauaufsicht
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
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- E-Mail:
bauaufsicht@sankt-augustin.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-280
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