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Bauakteneinsicht

Beschreibung

Bei Änderung vorhandener Wohngebäude, deren Verkauf und bei ähnlichen Vorhaben, kann Einsicht in die archivierte Altakte der Bauaufsicht notwendig sein, wenn dem Eigentümer keine Unterlagen vorliegen.

Die Akteneinsicht ist nur nach Terminvergabe möglich.


Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug zum Eigentum
  • ggf. Vollmacht des Eigentümers, wenn dieser nicht selbst die Akte einsieht

Amt/Fachbereich

Fachdienst Bauaufsicht


Kosten

Die Mindestgebühr beträgt zur Zeit 71,00 Euro und wird nach Zeit und Aufwand berechnet.


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson