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Wohngeld
Beschreibung
WOHNGELD, MIETZUSCHUSS, LASTENZUSCHUSS
Zum 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Durch diese Reform haben zukünftig wesentlich mehr Menschen einen Wohngeldanspruch als bisher. Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte könnte sich in Nordrhein-Westfalen verdreifachen.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die zu erwartende sehr hohe Zahl von Anträgen bearbeiten zu können. Hierfür wurden bereits die notwendigen Personalstellen ausgeschrieben. Allerdings wird landesweit den Kommunen voraussichtlich erst im April 2023 die erforderliche Software zur Bearbeitung der Wohngeldanträge zur Verfügung stehen. Daher möchte die Stadtverwaltung bereits jetzt darauf hinweisen, dass es zukünftig zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss gezahlt. Es kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt werden.
Wohngeldberechtigt sind:
- Personen, die Wohnraum gemietet oder untergemietet haben
- Personen, die eine Genossenschafts- oder Stiftswohnung besitzen
- Personen mit einem mietähnlichen Dauerwohnrecht
- Personen, die in Heimen im Sinne des Heimgesetzes wohnen
- Personen, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss für den eigengenutzen Wohnraum sind:
- Personen, die ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle besitzen
- Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht - bei Miteigentum für den jeweils genutzten Wohnraum
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz und Wohngeldverwaltungsvorschriften, Wohngeld-Plus-Gesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitsförderungsgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Unterhaltssicherungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Ordnungswidrigkeitengesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz, Sozialgesetzbuch Teil X, Verwaltungszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Amt/Fachbereich
Wohngeld und Zinssenkungsanträge
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 12 Wochen betragen.
Weitere Informationen
Die Wohngeldstelle vergibt derzeit für die Erledigung dringender Angelegenheiten Termine. Aufgrund der bereits jetzt sehr hohen Nachfrage wird darum gebeten, Terminwünsche -mit Angabe einer Rückrufnummer- zu richten an wohngeld@sankt-augustin.de.
Es wird darum gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Den Antragstellenden gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes rückwirkend ab Antragseingang erfolgt.
Über den Wohngeldrechner des Landes NRW kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld online berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bedienung des Wohngeldrechners finden Sie im Download Bereich.
FAQs zum Thema Wohngeld finden Sie hier.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer: Regelzeitraum 12 Monate
Hinweise und Besonderheiten
Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Müller (Buchstaben A-E)
Frau Blum (Buchstaben F-J und P-R)
Frau Muschellak (Buchstaben K-O)
Frau Corallo (Buchstaben S-Z)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Wohngeld und Zinssenkungsanträge
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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- E-Mail:
wohngeld@sankt-augustin.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: +49 2241 243-479
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E-Mail: petra.corallo@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-257
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E-Mail: carmen.mueller@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-829
-
E-Mail: anna.blum@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-825
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