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Bildungs- und Teilhabepaket

Beschreibung

Allgemeine Informationen für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, von Wohngeld oder Kinderzuschlag:

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Einzelleistungen:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Kinder, die eine Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf,
  • Schülerbeförderungskosten,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler (auch bei LRS-Dyskalkulie),
  • Zuschuss zum Mittagessen für Kinder, die eine Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • Mietzuschuss oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (Wohngeld) oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

gezahlt wird.

Die Leistungen werden grundsätzlich als Sach- oder Dienstleistungen erbracht. Durch eine Kostenzusage wird die Teilnahme ermöglicht. Die Abrechnung der Kosten erfolgt mit dem Anbieter (z. B. Schule, Nachhilfe, Verein etc.).
Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf und Kosten für die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen gewährt.
Die Leistungen werden vom jobcenter rhein-sieg (bei Leistungen nach dem SGB II) oder der Stadtverwaltung (bei Leistungen nach dem SGB XII) zugesagt und dann mit den jeweiligen Leistungsanbietenden direkt abgerechnet.

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf werden Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII empfangen, automatisch zu den genannten Terminen ausgezahlt.

Der Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Sankt Augustin ist zuständige Stelle für die Antragsannahme und Bearbeitung für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag) empfangen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Fristen

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie Kostennachweise vorlegen müssen.


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Frau Kramarczyk (Buchstaben A - G)
Herr Twellmann (Buchstaben H - Z)

Bei Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) ist das jobcenter rhein-sieg zuständige Stelle für die Antragsaufnahme.


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen