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Unterhaltsangelegenheiten
Beschreibung
Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe
Wenn die Sozialhilfebehörde Leistungen erbringt, so erfolgt kraft Gesetzes ein sogenannter Forderungsübergang. Das heißt, der Sozialhilfeträger kann im eigenen Namen vor den Zivilgerichten die Aufwendungen (für den Unterhalt des Sozialhilfeempfängers) gegenüber den Unterhaltspflichtigen durchsetzen und ggf. einklagen.
Amt/Fachbereich
Fachdienst Soziales
Hinweise und Besonderheiten
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