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Unterhaltsangelegenheiten

Beschreibung

Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe

Wenn die Sozialhilfebehörde Leistungen erbringt, so erfolgt kraft Gesetzes ein sogenannter Forderungsübergang. Das heißt, der Sozialhilfeträger kann im eigenen Namen vor den Zivilgerichten die Aufwendungen (für den Unterhalt des Sozialhilfeempfängers) gegenüber den Unterhaltspflichtigen durchsetzen und ggf. einklagen.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


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