BIS: Suche und Detail

Unterhaltsangelegenheiten

Beschreibung

Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe

Wenn die Sozialhilfebehörde Leistungen erbringt, so erfolgt kraft Gesetzes ein sogenannter Forderungsübergang. Das heißt, der Sozialhilfeträger kann im eigenen Namen vor den Zivilgerichten die Aufwendungen (für den Unterhalt des Sozialhilfeempfängers) gegenüber den Unterhaltspflichtigen durchsetzen und ggf. einklagen.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Servicezeiten: 
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen